Schulaufnahme
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule interessieren. Unser Schulbezirk ist deckungsgleich mit dem der J.-W.-v.-Goethe-Schule und der Karl-Sellheim-Schule. Dadurch haben Sie als Eltern und Sorgeberechtigte freie Schulwahl zwischen diesen drei Grundschulen. Es gibt keine fest zugewiesenen Straßenzüge, sodass Sie selbst entscheiden können, welche Schule Ihr Kind besuchen soll, vorausgesetzt, es stehen an der gewünschten Schule freie Kapazitäten zur Verfügung. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen an einer Schule die Aufnahmekapazität, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 106 Absatz 4 Satz 3 BbgSchulG.
Schulanmeldung für die Einschulung in einer 1. Klasse
Sofern Sie bereits wohnhaft in Eberswalde sind und ein Kind im einschulungspflichtigen Alter haben, bekommen Sie von uns im November einen Brief mit allen wichtigen Informationen zum Ablauf der Schulanmeldung Ihres Kindes. Sollten Sie keinen Brief erhalten haben oder erst planen nach Eberswalde zu ziehen, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Sekretariat unserer Schule.
In diesem Schuljahr findet die offizielle Schulanmeldung an unserer Schule am 10. Januar 2026 statt.
Im Vorfeld müssen Sie für Ihr Kind die Online-Anmeldung im Schulportal durchführen und ein Zeitfenster für den Tag der Schulanmeldung buchen.
Weiterhin benötigen Sie einen Termin beim Gesundheitsamt des Landkreises Barnim für die Schuleingangsuntersuchung. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Aufnahmeverfahren bei angestrebtem Schulwechsel
Besucht Ihr Kind bereits die Schule und streben Sie einen Schulwechsel für Ihr Kind an, beantragen Sie diesen bitte per Mail an das Sekretariat unserer Schule.
Besucht Ihr Kind bisher die J.-W.-v.-Goethe-Grundschule oder Karl-Sellheim-Grundschule der Stadt Eberswalde, reicht ein formloser Antrag, da wir uns in einem deckungsgleichen Schulbezirk befinden.
Sofern Ihr Kind bisher eine Schule eines anderen Schulbezirks besucht, müssen Sie für den Schulwechsel einen Antrag nach §106 Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz stellen.
Dieser Antrag wird zuerst von der bisher besuchten Schule bearbeitet und anschließend an die Wunschschule weitergeleitet. Nach der Bearbeitung durch die Wunschschule erfolgt eine Bearbeitung durch den Schulträger und das Schulamt Frankfurt/Oder.
In beiden Fällen erfolgt eine Prüfung der Aufnahmekapazitäten durch die Schulleitung unserer Schule. Ein Schulplatz kann nur bei entsprechender Verfügbarkeit von Schulplätzen an unserer Schule bereit gestellt werden.
Hortbetreuung
Für die Kinder der 1. bis 4. Klasse stellt die Stadt Eberswalde ein Hortangebot für die pädagogische Betreuung der Kinder nach Unterrichtsschluss zur Verfügung. Unsere Schule kooperiert mit den Horten Sputnik, Coole Füchse, Spielhaus, Kinderland sowie dem Evangelischen Hort.
Der Hort Sputnik betreut ausschließlich Kinder des 1. Jahrgangs direkt in unserem Schulgebäude. Ab der 2. Klasse wechseln diese Kinder dann automatisch in den Hort Coole Füchse.
Die Anmeldung für einen Hortplatz erfolgt direkt bei der Stadt Eberswalde und muss separat zur Schulanmeldung von den Eltern vorgenommen werden.
Anmeldung
Die Hortplatzanmeldung kann online über das Barnimer Elternportal oder über einen persönlichen Termin bei der Stadt Eberswalde erfolgen.
Weitere Informationen zu den Horteinrichtungen in Eberswalde finden Sie hier.
